Institution: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Projektname: Digitalcheck

Der Digitalcheck des Bundes transformiert die Art und Weise, wie Gesetze und Regelungsvorhaben in Deutschland konzipiert werden. Seit Jahrzehnten ist die deutsche Gesetzgebung kaum modernisiert worden: Gesetze werden rein textbasiert verfasst, ohne den späteren Vollzug oder die Umsetzung in digitale Verfahren in der Verwaltungspraxis mitzudenken. Das bedeutet nicht selten unverhältnismäßige Kosten und Aufwände für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Digitalcheck als verbindliches Instrument löst dieses Kernproblem an der Wurzel.

Der Digtalcheck ist eine intuitive Open-Source-Webanwendung, die Legistinnen und Legisten (die Menschen, die in der Verwaltung die Gesetze schreiben) Schritt für Schritt durch die fünf Prinzipien der Digitaltauglichkeit führt. Das reicht von der digitalen Kommunikation, über die Nutzung bestehender Infrastruktur, der Wiederverwendung bestehender Daten, die Prüfung der Automatisierbarkeit bis hin zur einfachen Dokumentation für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR). Der Bund entwickelt den Digitalcheck seit 2022 Open Source gemeinsam mit der DigitalService GmbH des Bundes. Mit dem Auf- und Ausbau des Zentrum für Legistik (ZfL) unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde dieses Werkzeug in ein umfassendes Ökosystem für bessere Rechtsetzung eingebettet.

Ein zentraler Meilenstein des Projekts ist die Überwindung von föderalen Doppelstrukturen durch aktive Länderkooperationen. Seit Beginn wird aktiv mit den Ländern kooperiert, angefangen mit der offenen Bereitstellung von Wissen, Code und Schulungsmaterialien bis zum organisierten Austausch über ein jährliches Bund-Länder-Treffen. Ziel ist es (gemäß den Vorgaben der Modernisierungsagenda Föderal), funktionierende Werkzeuge nicht 16-mal neu zu erfinden. Neben Nachnutzung von Unterlagen, Prozessen und Prinzipien im z. B. Bayrischen Digitalcheck, gibt es seit 2026 nun auch standardisierte Kooperationsvereinbarungen, um eine Nachnutzung durch die Länder zu vereinfachen. Somit hilft das BMDS den Ländern, Ressourcen gezielter zu nutzen. Hessen und Nordrhein-Westfalen haben bereits gezeichnet und nutzen den Bund-Digitalcheck in Zukunft aktiv nach, Kooperationen mit weiteren Ländern befinden sich in der Planung.

Das Bundesteam des Digitalchecks integriert für kooperierende Länder personalisierte Landingpages direkt auf der bestehenden Infrastruktur. Während die technische Wartung und Weiterentwicklung zentral und ressourcenschonend beim Bund liegen, pflegen die Länder ihre landesspezifischen Inhalte, Prozesse und Ansprechpartner eigenständig ein.

Das Projekt beweist eindrucksvoll, wie moderne Open-Source-Software im Zusammenspiel mit einer klaren föderalen Governance (Kooperationsmodell Bund-Länder) administrative Barrieren abbaut und Effizienzen hebt. Es schafft eine gemeinsame Struktur für eine zukunftsfähige, verständliche, digitaltaugliche und wirkungsorientierte Gesetzgebung in ganz Deutschland.

Der Digitalcheck reformiert die traditionelle, papiergebundene Arbeitsweise der Legistik und treibt einen tiefgreifenden Kulturwandel in der Gesetzgebung voran. Die technische Innovation liegt in der konsequenten Open-Source-Entwicklung von Projektbeginn an. So kann eine benutzerzentrierte Plattform die methodischen Prüfschritte der Gesetzgebung in eine intuitive, geführte Web-Anwendung übersetzen. Durch die agile und kontinuierliche Weiterentwicklung wird sichergestellt, dass Feedback von Nutzerinnen und Nutzern aus der Praxis direkt in Software-Iterationen einfließt und Anpassungen für Länder einfach möglich sind.

Der eigentliche Hebel zur Verwaltungsmodernisierung liegt in dem Kulturwandel, den das Tool in den Köpfen der Gesetzgebenden verankert: Der Digitalcheck bricht das isolierte Silo-Denken auf. Er etabliert das Prinzip, dass die Perspektive der Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und umsetzenden Behörden von der ersten Zeile eines Entwurfs an mitgedacht werden muss. Gesetze werden dadurch nicht mehr nachträglich mühsam „digitalisiert“, sondern entstehen direkt „digital-ready“. Der Digitalcheck modernisiert die Verwaltung somit direkt an ihrem genetischen Ursprung – dem Regelungstext selbst.

Durch das Kooperationsmodell mit Ländern wie Hessen und NRW werden erhebliche Steuermittel eingespart. Statt dass jedes Bundesland eigene Softwarelösungen zur Digitaltauglichkeitsprüfung ausschreibt, entwickelt und betreibt, nutzen sie die zentrale, skalierbare Infrastruktur des Bundes. Das eliminiert redundante Entwicklungs- und Betriebskosten fast vollständig und fördert den Abbau von Doppelstrukturen. Die Erstellung einer neuen länderspezifischen Unterseite erfordert minimalen personellen Aufwand und nutzt bestehende Kapazitäten des Bundes.

Noch gewichtiger ist der langfristige Hebel: Durch frühzeitig digitaltaugliche Gesetze können Umsetzungskosten und personelle Aufwände bei Ländern und Kommunen deutlich reduziert werden. Eine rechtlich und technisch reibungslose digitale Umsetzung sowie die automatisierte Bearbeitung von Verfahrensschritten senken die Bürokratiekosten und verkürzen die Bearbeitungszeit in den Behörden drastisch. Am Ende profitieren Bürgerinnen und Bürger von guter digitaler Serviceleistung der Verwaltung.

Die Nachhaltigkeit des Digitalchecks ist rechtlich und technisch verankert. Seit Januar 2023 sind alle Bundesministerien dazu verpflichtet, dass neue Gesetze in der Praxis auch digital umsetzbar sind. Der NKR hat den gesetzlichen Auftrag, zu prüfen, inwieweit die Ressorts die Digitalisierung bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen mitgedacht haben und nutzt hierfür die Digitalcheck-Dokumentation. Diese formelle Verankerung im Gesetzgebungsverfahren garantiert, dass der Digitalcheck kein temporäres Projekt ist, sondern ein dauerhafter, systemrelevanter Arbeitsschritt im Regierungsalltag.

Technisch basiert die Plattform auf dem modernen Webframework Astro und wird als statische Website ausgeliefert. Ohne komplexe Laufzeitsysteme ist der Digitalcheck ausfallsicher, wartungsarm und unabhängig von Backend-Software-Updates. Durch denselben technischen Aufbau wie das Zentrum für Legistik entsteht eine einheitliche technologische Basis, die es erlaubt, Inhalte, UI-Komponenten und Ressourcen flexibel wiederzuverwenden. Der Quellcode liegt in einem öffentlichen GitHub-Repository. Zusammen mit einer übersichtlichen Dokumentation der Architektur und Designentscheidungen ermöglicht dies externen Personen eine schnelle, barrierefreie Einarbeitung und aktive Mitwirkung. Das Produkt ist somit unabhängig von einzelnen Akteuren oder Personen, was eine langfristige Weiterentwicklung sichert. Zukunftssicherheit garantieren zudem etablierte Standards: Das Produkt orientiert sich am Servicestandard des Bundes und nutzt das Designsystem „Kern“. Dies stellt sicher, dass die Lösung langfristigen Usability- und Barrierefreiheits-Vorgaben entspricht. Die barrierefreie Gestaltung ist auf maximale Zugänglichkeit für alle ausgelegt und bietet durch klare Navigation, verständliche Sprache und responsive Nutzung auf Ausgabegeräten wie Screenreadern eine einfache Bedienbarkeit.

Indem die gesamte Codebasis des Digitalchecks konsequent unter freien Open-Source-Lizenzen veröffentlicht wird, entzieht sich der Staat der Abhängigkeit von proprietären Software-Anbietern. Die öffentliche Hand behält jederzeit die volle Kontrolle, Auditierbarkeit und Gestaltungsfähigkeit über ihre eigene Kerninfrastruktur für Rechtsetzung.

Gleichzeitig realisiert das Projekt das Leitprinzip „Public Money, Public Code“ im föderalen Kontext. Mit Steuergeldern finanzierte Software-Entwicklungen kommen direkt der Allgemeinheit und allen föderalen Ebenen zugute. Darüber hinaus stärkt die Offenlegung des Quellcodes das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Transparenz digitaler Gesetzgebungsprozesse. Es beweist, dass der souveräne Staat seine digitalen Werkzeuge selbstbestimmt und transparent gestalten kann.

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