Institution: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Projektname: Nationale IT-Architekturrichtlinie

Die IT-Landschaft der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen ist sehr heterogen – geringe Interoperabilität und die damit einhergehende mangelnde Automatisierung und Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsprozessen über die Grenzen der Länder und Kommunen hinweg, sind die Folge.

Gemeinsame Architekturvorgaben für alle föderalen Ebenen sollen jetzt Abhilfe schaffen und zur Harmonisierung der IT-Landschaft führen. Unter Architekturrichtlinien werden Leitlinien verstanden, die bei der Entwicklung und dem Betrieb der föderalen IT-Architektur Orientierung geben.

Mit der neuen “Nationalen IT-Architekturrichtlinie“ wurde ein gemeinsamer Kern für alle IT-Architekturrichtlinien von Bund und Ländern erarbeitet. Die Vorgaben der „Föderalen IT-Architekturrichtlinie“ sowie der „IT-Architekturrichtlinie Bund“ wurden in der neuen „Nationalen IT-Architekturrichtlinie“ vereint, welche in Zukunft als gemeinsame Basis für alle Architekturrichtlinien dient – sowohl auf Bundesebene, Landesebene, Kommunaler Ebene sowie für einzelne große Organisationen. Diese Nationale IT-Architekturrichtlinie ist öffentlich als OpenSource-Repository auf openCode verfügbar.

Repository: https://gitlab.opencode.de/it-architekturrichtlinien/nationale-it-architekturrichtlinie
Automatisch generierte Web-Ansicht: https://Nationale-IT-Architekturrichtlinie.gov.de

Jede Stadt, jedes Bundesland und jede Organisation die eigene Architekturrichtlinien entwickeln möchten, können diese Architekturrichtlinie mit einem “Fork” als ausgereifte Basis in einem eigenen Repository weiterverwenden und um eigene Regeln ergänzen oder bestehende Regeln verschärfen. Ein Mechanismus, der in der Software-Entwicklung als Vererbung bekannt ist, für die Beschreibung von Dokumenten und komplexen Regelwerken bisher aber selten genutzt wird. Hierbei werden alle Eigenschaften, der übergeordneten Klasse übernommen und neue Eigenschaften und Einschränkungen können hinzugefügt werden.

Die Föderale IT-Architekturrichtline für den gesamten föderalen Kontext nutzt diesen Mechanisamus und basiert bereits auf der Nationalen IT-Architekturrichtlinie. Sie wurde vom IT-Planungsrat bereits verabschiedet und als verbindlich beschlossen.

Repository: https://gitlab.opencode.de/it-architekturrichtlinien/foederale-it-architekturrichtlinie
Automatisch generierte Web-Ansicht: https://foederale-it-architekturrichtlinie.gov.de/

Die Verfügbarkeit als Open Source und die Anwendung des Vererbungsmechanismus` auf diese komplexen Regelwerke stellt sicher, dass in Zukunft alle IT-Architekturrichtlinien eine gemeinsame Basis haben und nur in wenigen Regeln voneinander abweichen. Änderungen in der Nationalen IT-Architekturrichtlinie werden nach einer einfachen Bestätigung automatisch auch in den abgeleiteten Architekturrichtlinien wirksam. So wird sichergestellt, dass in Zukunft auf allen föderalen Ebenen Software nach gleichen oder sehr ähnlichen Regeln entwickelt wird. Damit wird eine langfristige Harmonisierung der öffentliche IT-Landschaft auf einem einheitlichen Qualitätslevel erreicht und die Variantenvielfalt verringert.

Das Projekt des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in Zusammenarbeit mit dem Föderalen IT-Architekturboard des IT-Planungsrats unterstützt die Interoperabilität der IT-Systeme, die föderal, also dezentral unabhängig voneinander entwickelt werden und somit die Ende-zu-Ende-Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Keine Stadt und kein Land muss mehr vollständig eigene Richtlinien entwickeln. Sie können auf die vorhandene Richtlinie zurückgreifen und diese um wenige individuelle Regeln ergänzen. Das spart viel Zeit und unterstützt die Standardisierung. Zugleich wird Transparenz und Akzeptanz hergestellt, da auch Außenstehende Vorschläge zur Weiterentwicklung der Architekturrichtlinien einbringen können.

Der Wildwuchs von Software-Entwicklungsprojekten wird eingeschränkt. Projekte, die nach den Architekturrichtlinien entwickelt wurden, haben eine hohe Chance mehrfach weitergenutzt und weiterentwickelt zu werden. Das spart energetische, personelle und finanzielle Ressourcen in öffentlichen Haushalten, bietet also ökologische und ökonomische Vorteile.

Die Digitale Souveränität ist ein wichtiges strategisches Ziel, welches in der Nationalen IT-Architekturrichtlinie als Kriterium für die Software-Projekte vorgegeben wird und somit in hunderten von Software-Entwicklungsprojekten der öffentlichen Hand Einzug hält.
https://nationale-it-architekturrichtlinie.gov.de/Architekturvorgaben/Allgemeine-Vorgaben/AV-09-Souveraenitaet/



Durch die Einhaltung der Vorgaben können kritische Abhängigkeiten der öffentlichen Verwaltung zu einzelnen Technologieanbietern reduziert und damit die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit gewahrt werden.

Die Regeln fordern von den Software-Projekten u.a.:

  • Die digitale Souveränität muss durch vollumfängliche Kontrollierbarkeit und Steuerbarkeit sichergestellt werden.
  • Die digitale Souveränität muss durch Flexibilität, Erweiterbarkeit und Austauschbarkeit sichergestellt werden (insbesondere Wechselmöglichkeiten).
  • Die digitale Souveränität muss durch ausreichend interne Kompetenzen gewährleistet sein (insbesondere Gestaltungsfähigkeit).
  • Die digitale Souveränität soll durch Herstellerunabhängigkeit und Anbieterunabhängigkeit (Multi-Vendor-Ansatz, IT-Sourcing-Strategie, unabhängige IT-Leistungen) sichergestellt werden.

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