Wettbewerb

Teilnahmebedingungen für den Open Source Wettbewerb „Öffentliche Verwaltung“

1. Zweck und Ziel des Wettbewerbs

a) Der Wettbewerb zur Stärkung der Nutzung von Open Source Software (OSS) in der öffentlichen Verwaltung (nachfolgend „Open Source Preis – Öffentliche Verwaltung“ genannt) wird jährlich durchgeführt.


b) Er verfolgt das Ziel, den Einsatz von OSS in der öffentlichen Verwaltung zu fördern und damit

  • die digitale Souveränität zu stärken,
  • Innovationen in nationalen und europäischen Softwareprojekten zu fördern,
  • die Rolle von OSS in der Modernisierung und Resilienz der öffentlichen Verwaltung hervorzuheben,5
  • die Wahrnehmung und Sichtbarkeit von Open Source-Projekten zu erhöhen,
  • den Austausch zwischen Entscheidern, Fachleuten und Open-Source-Community zu intensivieren,
  • eine nachhaltige Open-Source-Kultur in der öffentlichen Verwaltung zu etablieren.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Der Wettbewerb richtet sich an Institutionen des öffentlichen Sektors, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Digitalisierung und IT-Infrastruktur haben.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Öffentliche Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
  • Öffentliche Unternehmen und Institutionen,
  • Öffentliche Gesundheitseinrichtungen,
  • Organisationen der Sozialwirtschaft (NGOs),
  • Bildungseinrichtungen.

2.2 Die teilnehmenden Institutionen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

3. Träger und Ausrichter

3.1 Träger des Wettbewerbs ist

a) Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität e.V. (OSBA), Pariser Platz 6a, 10117 Berlin

3.2 Ideeller Träger des Wettbewerbs ist

a) Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS), Suttner-Nobel-Allee 4, 44803 Bochum

3.3 Ausrichter des Wettbewerbs sind

a) SUSE Software Solutions Germany GmbH, Frankenstraße 146, 90461 Nürnberg
b) Capgemini Deutschland Holding GmbH, Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin

3.4 Wettbewerbsbüro


a) Die Veranstalter richten für die Durchführung des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro ein, dass ausschließlich per E-Mail unter: kontakt@open-source-wettbewerb.de erreichbar ist.


b) Die zentrale Informations- und Einreichungsplattform dieses Wettbewerbs ist die Website www.open-source-wettbewerb.de

3.5 Medienpartnerschaft(en)


Zum Zwecke der höheren öffentlichen Sichtbarkeit werden Medienpartnerschaften angestrebt. Details hierzu werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

4. Wettbewerbskategorien

4.1 Kategorien


Die Auswahl und Vergabe von Preisen erfolgt in nachfolgenden Wettbewerbskategorien:

a) Fachverfahren ( Open Source-Lösungen im Bereich von Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen)

b) Interne Verwaltungsanwendungen (Open Source-Lösungen, die interne Prozesse in der Verwaltung, öffentlichen Unternehmen und Institutionen effizienter und moderner gestalten)

c) Transformation (Open-Source-Strategien, die eine nachhaltige digitale Veränderung in der Verwaltung vorantreiben)

4.2 Mehrfachnennungen



Ein Projekt kann in maximal zwei Wettbewerbskategorien eingereicht werden.

5. Auswahl- und Bewertungskriterien

a) Pro Kategorie werden bis zu drei Projekte für die Finalrunde nominiert.


b) Die Bewertung erfolgt auf der Basis von Kriterien, die auf der Wettbewerbswebsite veröffentlicht werden.


c)Eine unabhängige Jury aus Vertretern der Open-Source-Community, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft wählt die Preisträger unter nach freier, vertraulicher Beratung und mehrheitlicher Entscheidung aus.


d) Die Beratungen der Jury und ihre Entscheidung sind vertraulich, ein Anspruch auf Begründung besteht nicht.

6. Teilnahme und Einreichung

6.1 Zeitraum und Ablauf


a) Der Teilnahmezeitraum beginnt am 18.03.2025 um 00:00 Uhr und endet am 30.06.2025 um 23:59 Uhr. Einreichungen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht berücksichtigt.


b) Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt über das Teilnahmeformular auf der oben genannten Website.


c) Das Teilnahmeformular muss vollständig ausgefüllt und fristgerecht über die Website an das Wettbewerbsbüro übermittelt werden.

6.2 Evaluation und Shortlist


a) Die Veranstalter koordinieren die Evaluierung der eingereichten Beiträge und erstellen eine Liste aller Beiträge, die mindestens den formellen Kriterien des Wettbewerbs entsprechen müssen (Shortlist).


b) Die Shortlist wird anschließend der Jury vorgelegt.

6.3 Jurybewertung und Community-Voting


a) Die Finalrunde und Preisverleihung finden am 2. Oktober 2025 im Rahmen der Smart Country Convention (SCCON) in Berlin statt.


b) Nach einer öffentlichen Präsentation der Beiträge durch die Projektteams entscheidet die Jury über die Preisvergabe endgültig. Die Preisvergabe erfolgt öffentlich während der Veranstaltung.


c) Zusätzlich findet ein Community-Voting zu den Projekten auf der Shortlist statt. Das Projekt mit den meisten Stimmen erhält einen Community-Preis.

7. Gewinne und Auszeichnungen



a) Es werden je Kategorie Hauptpreise vergeben.


b) Alle Finalteilnehmer erhalten eine Urkunde als Auszeichnung und werden im Rahmen der Medienpartnerschaft und auch in anderer Weise öffentlich benannt.


8. Nutzungsrechte und Open Source-Lizenz

8.1 Open Source-Lizenzen


Die eingereichten Projekte müssen unter einer anerkannten Open Source-Lizenz veröffentlicht sein.

8.2 Verwendung der Einreichungsunterlagen

a) Die allgemeinen Projektbeschreibungen können im Rahmen des Wettbewerbs (z. B. auf der Website, in Pressemitteilungen, im Rahmen der Community-Votings und bei der Preisverleihung) veröffentlicht werden.


b) Schutzwürdige Teile der Unterlagen werden – soweit vom Einreicher ausdrücklich als solche gekennzeichnet – von den Veranstaltern vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit kann sich wegen des Charakters des Wettbewerbs und der Natur von OSS ausdrücklich nicht auf Programmcode oder andere Bestandteile beziehen, die „Open-Source“ sind.

9. Datenschutz

9.1 Zweckgebundene Datenverwendung


a) Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Zwecke dieses Wettbewerbs verarbeitet.


b) Eine Weitergabe an Dritte, soweit sie sich nicht schon wegen der Durchführung des Wettbewerbs ergibt, erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder im Rahmen gesetzlicher Auskunftspflichten.

9.2 Community-Voting


a) Für die Teilnahme am Wettbewerb und das Voting müssen die auf der Website als zwingend vorgegebenen Informationen übermittelt werden, insbesondere um Mehrfachteilnahmen auszuschließen.


b) Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich für die Durchführung des Community-Votings genutzt und nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht.
c) Die Auswertung des Community-Votings erfolgt anonymisiert.

10. Verpflichtung zur korrekten Vertretung Dritter

10.1 Sofern Daten Dritter übermittelt oder Erklärungen im Namen Dritter abgegeben werden, ist von Einreichenden zu versichern, dass die Befugnis besteht, diese Teilnahmebedingungen auch im Namen Dritter zu akzeptieren.


10.2 Bei Verletzung dieser Verpflichtung haftet die betreffende Partei für sämtliche daraus resultierenden Schäden und Ansprüche.

11. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs- Abbruchvorbehalt

11.1 Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich vor, mit Blick auf besondere Umstände Änderungen vorzunehmen oder den Wettbewerb ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzubrechen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig zu beenden.


11.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aufgrund von technischen oder rechtlichen Hindernissen, die von den Veranstaltern nicht zu vertreten sind, nicht mehr möglich ist.


11.3 In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Teilnehmenden gegen die Veranstalter.

12. Ausschluss des Rechtswegs

12.1 Der Rechtsweg ist – insbesondere im Rahmen der Begutachtung und Prämierung – ausgeschlossen.
12.2 Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an.

13. Haftungsausschluss

13.1 Die Veranstalter haften nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen.


13.2 Die Veranstalter haften nicht für Schäden, die den Teilnehmern oder deren Angehörigen im Zusammenhang mit dem Gewinn entstehen.


13.3 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14. Anwendbares Recht

Der Wettbewerb unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

Bewertungskriterien Fachlichkeit

1. Innovationsgrad

Nutzt das Softwareprojekt agile Methoden (z. B. Scrum, Kanban, Continuous Integration/Continuous Deployment), um flexibel auf Veränderungen zu reagieren, iterative Verbesserungen umzusetzen und eine nachhaltige, nutzerzentrierte Entwicklung sicherzustellen?

Führt die Software eine neue Methode, Technologie oder ein Konzept ein, das sich erheblich von bestehenden Lösungen unterscheidet?

Nutzt das Projekt Cloud-Technologien und/oder kommt Künstliche Intelligenz zum Einsatz?

Passt sich die Software an offene Standards an und fördert sie die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen des öffentlichen Sektors?

Inwieweit verbessert die Software bestehende Lösungen hinsichtlich Effizienz, Skalierbarkeit oder Funktionalität?
Führt die Software neue Frameworks, Bibliotheken oder Werkzeuge ein, die der Open-Source-Community zugutekommen?

2. Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung

Inwiefern unterstützt die Software die digitale Transformation im öffentlichen Sektor, beispielsweise durch die Ablösung analoger Prozesse oder die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben?

In welchem Maße trägt die Software dazu bei, manuelle Arbeitsschritte zu minimieren, Prozesse zu automatisieren und dadurch Effizienz sowie Fehlerreduktion in öffentlichen Verwaltungen oder Dienstleistungen zu verbessern?

Ist die Lösung intuitiv nutzbar und für eine breite Zielgruppe zugänglich, einschließlich Menschen mit Behinderungen?

Wird mit der Lösung die Akzeptanz der Nutzer für den Einsatz von OSS gestärkt?

3. Umsetzungsstadium

Befindet sich die Software noch in einer Pilotphase oder wird sie bereits produktiv im öffentlichen Sektor eingesetzt?

Inwieweit zeigt die Lösung Potenzial für eine breite Skalierung und nachhaltige Nutzung?

Bewertungskriterien Digitale Souveränität

  1. Reduktion technischer Abhängigkeiten: In welchem Maß hilft die Software dabei, bestehende Abhängigkeiten von proprietären Lösungen oder einzelnen Anbietern zu verringern und mehr technologische Eigenständigkeit zu erreichen?
  2. Datenschutz / Sicherheit: Berücksichtigt die Software aktuelle Sicherheitsstandards und gewährleistet sie den Schutz sensibler und personenbezogener Daten gemäß geltenden Datenschutzbestimmungen?
  3. Resilienz & Zukunftssicherheit: Wie trägt die Software zur Widerstandsfähigkeit gegenüber technologischen oder politischen Risiken bei, z. B. durch offene Standards, dezentrale Architekturen oder Unabhängigkeit von bestimmten Anbietern?
  4. Open Data & Datenzugänglichkeit: Stellt die Lösung Daten in offenen Formaten bereit, sodass Dritte sie nutzen, weiterverarbeiten und in andere Systeme integrieren können?
  5. Interoperabilität & Schnittstellen: Unterstützt die Software offene Schnittstellen und Standards, um die Integration mit anderen Systemen zu erleichtern und einen herstellerunabhängigen Datenaustausch zu ermöglichen?

Bewertungskriterien Nachhaltigkeit

  1. Umsetzungsfähigkeit: Kann die Innovation von öffentlichen Organisationen übernommen werden, oder gibt es erhebliche technische oder rechtliche Hürden?
  2. Nachhaltigkeit & Wartbarkeit: Ist die Lösung langfristig nutzbar, gut dokumentiert und aktiv gepflegt, sodass sie auch in Zukunft weiterentwickelt werden kann?
    Nachhaltigkeit der Innovation: Bleibt die Innovation langfristig relevant und anpassungsfähig, oder basiert sie auf kurzlebigen Trends?
  3. Upstream-Beitrag & Rückfluss in die Open Source-Community: Inwieweit trägt die Software aktiv zur Weiterentwicklung bestehender Open Source-Projekte bei, z. B. durch Code-Beiträge, Fehlerbehebungen oder Dokumentation?
  4. Community-Einbindung & -Unterstützung: Fördert die Lösung eine aktive Open Source-Community durch transparente Entwicklung, öffentliche Repositories und Community-Engagement?
  5. Aufbau von Support-Strukturen: Werden Maßnahmen getroffen, um langfristigen Support, Wartung und Weiterentwicklung der Lösung zu gewährleisten, z. B. durch Support-Modelle, Schulungen oder strategische Partnerschaften?
  6. Integration in die Gesamtstrategie des Anwenders (Beyond POC): Geht die Implementierung über eine Pilotphase hinaus und ist die Software langfristig in die Digitalisierungsstrategie des öffentlichen Sektors eingebunden?

Bewertungskriterien Ökonomischer Nutzen

  1. Ressourceneinsparung durch Automatisierung: In welchem Umfang reduziert die Software den Bedarf an manuellen Prozessen und senkt dadurch Betriebskosten und Arbeitsaufwand?
  2. Kostenersparnis & Budgeteffizienz: Wie stark trägt die Software zur Kostensenkung im öffentlichen Sektor bei, z. B. durch geringere Lizenzkosten oder reduzierte Infrastrukturaufwände?
    Arbeitsmarkt &
  3. Beschäftigungseffekte: Führt die Lösung zu einer Umverteilung von Arbeitsplätzen, neuen Beschäftigungsmöglichkeiten oder veränderten Qualifikationsanforderungen im öffentlichen Sektor?
  4. Multiplikatoreneffekt & Mehrwerte: Welche zusätzlichen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Vorteile entstehen durch die Nutzung der Software (z. B. Effizienzsteigerung, neue Geschäftsmodelle, Innovationsförderung)?
  5. Talentförderung & Wissenstransfer: Inwiefern unterstützt die Software die Ausbildung, Weiterentwicklung und Bindung von Fachkräften in den Bereichen Open Source und digitale Verwaltung?
  6. Community-Beteiligung (Mitarbeiter/Bürger): Fördert die Software die aktive Mitwirkung von Mitarbeitern oder Bürgern, z. B. durch partizipative Prozesse oder Crowdsourcing-Ansätze?
  7. Externe Open Source-Einbindung & Standortförderung: Wie stark ist die Software in die globale Open Source-Community eingebunden, und welchen Beitrag leistet sie zur Förderung des Technologiestandorts?