Institution: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Projektname: Zugang zum Recht

Das Projekt „Zugang zum Recht“ entwickelt und erprobt ein zivilgerichtliches Online-Verfahren sowie eine Digitale Rechtsantragstelle, um den Zugang zum Recht zu erleichtern, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken und die Justiz zu entlasten.

Gemeinsam mit Bund und Ländern gestaltet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die nutzerfreundliche digitale Plattform service.justiz.de, auf der erste Onlinedienste in einem Reallabor getestet werden. Künftig sollen alle Justizleistungen in einem Bund-Länder-Portal gebündelt sein.

Das Projekt digitalisiert bisher analoge Abläufe Ende-zu-Ende, ermöglicht Bürgern digitale Klagen und vereinfacht die Kommunikation im Verfahren. Die Rechtsantragstelle macht Anträge online auch für Laien intuitiv und verständlich. Durch strukturierte Daten sollen Gerichte effizienter arbeiten können. Bereits verfügbare Onlinedienste auf service.justiz.de:

  • März 2025: Digitale Klage für Fluggastrechte
  • Dezember 2024: Formular Prozesskostenhilfe
  • August 2024: Antrag auf Beratungshilfe
  • Juli 2024: Vorab-Check Fluggastrechte
  • August 2023: Vorab-Check Beratungshilfe

Das Projekt wird mit 33 Pilotgerichten bundesweit entwickelt und liefert wertvolle Erkenntnisse für die datenbasierte Gesetzesentwicklung. Mit moderner Architektur fördert es die Verwaltungsmodernisierung und dient als Blaupause für weitere Digitalisierungsprojekte im Justizbereich.

Im Projekt „Zugang zum Recht“ arbeiten Bund, 13 Partnerländer und 33 Amtsgerichte gemeinsam an nutzerfreundlichen Onlinediensten für die Justiz. Ziel ist es, Bürgern den Zugang zum Recht zu erleichtern und Justizmitarbeitende zu unterstützen.

Nach agilen Prinzipien werden kontinuierlich Interviews und Usability-Tests mit Nutzern und Justizbeschäftigten durchgeführt. Experten-Gruppen aus den Pilotgerichten sind dauerhaft in die Entwicklung eingebunden. Diese Zusammenarbeit ist einzigartig in der Justiz.
Es wird an der Anbindung der Onlinedienste an den elektronischen Rechtsverkehr gearbeitet, der Datensicherheit, Integrität und Authentizität gewährleisten muss. Das Datenaustauschformat XJustiz ermöglicht eine strukturierte, medienbruchfreie Datenverarbeitung.

Das Projekt folgt dem Prinzip „Open by Default“: Der Open-Source-Quellcode (MIT-Lizenz) ist auf GitHub öffentlich einsehbar. Moderne Frameworks wie Remix (auf React-Basis) sorgen für eine reaktive und performante Benutzeroberfläche.

Die Website service.justiz.de bietet einen einfachen Zugang zu verlässlichen Rechtsinformationen. Digitale Eingabesysteme unterstützen Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Die Onlinedienste verwenden klare Sprache, Erklärungen und eine gezielte Klick-Logik, die nur relevante Fragen stellt. So können Nutzer etwa im Bereich Fluggastrechte ihr Recht ohne juristische Vorkenntnisse selbstständig einfordern.

Für die Justiz bedeuten die Vorhaben mehr Effizienz und Modernität: Digitale Anträge und Klagen ermöglichen automatische Datenerfassung, wodurch Medienbrüche und wiederkehrende Arbeitsschritte entfallen. Das spart Zeit und Ressourcen und kann Produktivität und Motivation der Mitarbeitenden steigern.

Eine Berechnung des DigitalService zeigt, dass durch die Onlinedienste zur Beratungshilfe jährliche Einsparungen von etwa 790.000 Euro möglich sind.

Das Projekt liefert zudem wichtige Erkenntnisse für die datenbasierte Entwicklung praxistauglicher Gesetze. Mit dem Erprobungsgesetz sollen zivilgerichtliche Online-Verfahren weiterentwickelt und evaluiert werden.

Das große Ziel der Projekte ist es, den Zugang zum Recht für Bürger zu stärken. Durch die Digitalisierung Bürokratie abzubauen und Justizmitarbeitende zu entlasten. Damit soll das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden.

Die Onlinedienste werden sukzessive erweitert und zentral auf der Plattform service.justiz.de gebündelt. Dank der modularen und skalierbaren Architektur lässt sich die Lösung flexibel um weitere Verfahren oder Funktionalitäten ergänzen. So entsteht eine nachhaltige Infrastruktur, die kontinuierlich mitwachsen kann – fachlich wie technisch.

Bei der Produktentwicklung wird außerdem großer Wert auf die Entwicklung barrierefreier und inklusiver Onlinedienste gelegt. Dazu werden regelmäßig Usability-Tests von Menschen mit Behinderungen durchgeführt (z. B. Nutzende von assistiven Technologien wie Screenreadern).

Das Projekt stärkt die digitale Souveränität, indem bundeseinheitliche Onlinedienste für die Justiz entwickelt und zentral bereitgestellt werden. Dies sichert den Zugang zum Recht und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat unabhängig von kommerziellen Anbietern.

Umgesetzt wird das Projekt vom BMJV in Zusammenarbeit mit dem DigitalService des Bundes und pilotierenden Amtsgerichten, unterstützt durch Dienstleister. Der DigitalService bringt Know-how in Design, User-Research und Softwareentwicklung ein.

Das partizipative Entwicklungsmodell ermöglicht den direkten Austausch mit Nutzern und Justizmitarbeitenden, fördert agile und nutzerzentrierte Softwareentwicklung und dient als Vorbild für Verwaltungsdigitalisierung. Transparenz und behördenübergreifende Zusammenarbeit werden durch einen Servicestandard gefördert. Open-Source-Software sichert Anpassungsfähigkeit, Kontrolle und Datensouveränität im europäischen Rechtsraum.